Die ZeitReisen werden nur dann durchgeführt, wenn es die Auflagen des Bundeslandes Rheinland-Pfalz sowie die der örtlichen Behörden erlauben. Es gilt: die jeweils geltenden Hygienebedingungen werden eingehalten. Unter Pandemiebedingungen ist auch eine kurzfristige Stornierung oder Terminverlegung möglich.